Neue NoVA Regelung ab 01.01.2022

Die seit dem 1. Jänner 2022 gültige Berechnung der Normverbrauchsabgebe - kurz NoVA - für PKW basiert auf folgenden Kriterien:

  • Formel für die Berechnung der NoVA in %
  • Grundlage bildet der CO2-Emissionswert (WLTP-Wert kombiniert bzw. gewichtet kombiniert) in g/km des Fahrzeugs, abzüglich 107 Gramm. Dieser Wert ist durch fünf zu dividieren. Das Ergebnis ist auf volle Prozentsätze auf- bzw. abzurunden und ergibt den NoVA-Satz in %.
  • Der Höchststeuersatz beträgt aktuell 60 %.
  • Liegt der CO2-Ausstoß eines Fahrzeuges über 185 g/km, so erhöht sich die Steuer für den die Grenze von 185 g/km übersteigenden CO2-Ausstoß um € 60,- je Gramm CO2/km.
  • Der Steuerbetrag (€) vermindert sich um einen Abzugsposten von € 350,-. Dadurch kann es zu KEINER Steuergutschrift kommen.
  • Formel: CO2-Wert g/km - 107 / 5 = Steuersatz * Bemessungsgrundlage (+€ 60,-  je Gramm CO2 über 185 g/km) - € 350,-
  • Bemessungsgrundlage sowohl für die NoVA als auch für die Mehrwertsteuer ist der Fahrzeugnetto-Preis inkl. aller Sonderausstattungen.